Vorfeldsicherheitsschulungen
Zulassungsregeln: Zugang zum sensiblen Bereich
Das Betreten und Befahren des sensiblen Bereiches bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der FHG. Eine behördliche Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSig ist Voraussetzung und muss positiv beschieden sein.
Die FHG gibt an Personen Berechtigungsausweise aus. Diese geben an, welche Betriebsbereiche betreten bzw. befahren werden dürfen.
Voraussetzungen für die Ausübung von Tätigkeiten im Sensiblen Bereich
Um im sensiblen Bereich zu arbeiten, müssen sowohl Mitarbeiter der FHG-Gruppe als auch Mitarbeiter anderer Firmen an einer Sicherheitseinweisung teilgenommen haben. Diese ist für Mitarbeiter von Fremdfirmen kostenpflichtig.
Inhalte und Durchführung dieser Einweisung regelt die FHG, vertreten durch den Bereich Personal.
Erst nach der erfolgreichen Teilnahme an dieser Einweisung wird der entsprechende Berechtigungsausweis ausgehändigt.
Voraussetzungen für das Führen von Fahrzeugen im sensiblen Bereich laut Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände des Hamburg Airport (VZR)
Um ein Fahrzeug in allen Bereichen innerhalb des sensiblen Bereiches führen zu dürfen, müssen sowohl Mitarbeiter der FHG-Gruppe als auch Mitarbeiter von Fremdfirmen an einer Schulung zur Erlangung eines Vorfeldführerscheines teilnehmen.
Inhalte und Durchführung dieser Schulung regelt die FHG, vertreten durch den Bereich Personal der FHG.
Für Mitarbeiter von Fremdfirmen ist diese Schulung kostenpflichtig.
Download: Anmeldeformular (DOC)