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    Kontakt

    Udo Bradersen
    Umweltmanagementbeauftragter
    Tel.: +49 (0) 40 / 50 75 - 16 62
    E-Mail: ubradersen@ham.airport.de

    Wolfgang Schümann
    Tel.: +49 (0) 40 / 50 75 - 3000
    E-Mail: wschuemann@ham.airport.de

    Minimierung von Luftschadstoffen

    Hamburg Airport ist kontinuierlich dabei, den Schadstoffausstoß am Flughafen zu minimieren. Dies betrifft vor allem Fahrzeuge auf dem Vorfeld und die Hilfstriebwerke der Flugzeuge.

    Neuanschaffungen von Dienstfahrzeugen sollen vorwiegend mit Erdgas oder Flüssiggas betrieben werden.

    Erdgasfahrzeuge verursachen im Vergleich zum Benzinfahrzeug…

    … bis zu 25% weniger Kohlendioxid (CO2)
    … bis zu 75% weniger Kohlenmonoxid (CO)
    … bis zu 60% weniger reaktive Kohlenwasserstoffe (HC)

    Flüssiggasfahrzeuge verursachen im Vergleich zum Benzinfahrzeug…

    … bis zu 15% weniger Kohlendioxid (CO2)
    … bis zu 80% weniger Kohlenmonoxid (CO)
    … bis zu 60% weniger reaktive Kohlenwasserstoffe (HC)

     

    Ground Power Units

    Am Hamburg Airport gibt es 40 Ground Power Unit’s, dieselbetriebene mobile Aggregate, die bereits seit vielen Jahren der Stromversorgung von Flugzeugen auf den Außenpositionen dienen. Durch deren Nutzung verringern sich die Emissionen auf dem Vorfeld, dem Arbeitsplatz vieler Mitarbeiter, erheblich. Zum einen wird die Lärmbelastung reduziert, da die Hilfstriebwerke der Flugzeuge ausgeschaltet bleiben und zum anderen verringert sich der CO2-Ausstoß um ca. 99 Prozent.
    Im Gegensatz dazu erhöhen sich aber die Werte für Feinstaub (PM10) um ca. 80 Prozent. Um diese PM10-Belastung in den Griff zu bekommen, sind bereits 10 mobile Aggregate mit Rußpartikelfiltern ausgestattet und in 2009 werden weitere 5 GPU’s mit diesen Filtern in Betrieb gehen.Darüber hinaus bietet Hamburg Airport die Möglichkeit, sich an die stationäre Energieversorgung an den 17 Fluggastbrücken anzuschließen. Dadurch sind insgesamt 57 Anlaufpunkte zur Energieversorgung vorhanden, ohne dass die flugzeugeigenen Hilfstriebwerke eingeschaltet werden müssen und ermöglichen eine emissionsärmere Abfertigung.
    Seit 2006 ist die Benutzung der Hilfstriebwerke als Verbot in der Flughafenbenutzungsordnung verankert.


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