Minimum Noise Routings Hamburg (SID)
Die Abflugrouten werden von der Deutschen Flugsicherung vorgeschlagen und nach Anhörung der Fluglärmschutzkommission durch das Luftfahrtbundesamt als Verordnung festgelegt.
In den grau unterlegten Flugerwartungsgebieten müssen startende Flugzeuge sich bis zum Erreichen der Mindestflughöhe aufhalten.
Mit den Abflugrouten wird versucht, startende Flugzeuge so zu führen, dass möglichst wenige Menschen vom Fluglärm betroffen sind.
