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    Kontakt

    Volker Budde
    Abfall- und Gewässerschutzbeauftragter
    Tel.: +49 (0) 40 / 50 75 - 28 69
    E-Mail: vbudde@ham.airport.de

    Wasser

    Auf dem Flughafengelände  kommt insgesamt eine befestigte Fläche von etwa 160 ha zusammen und dementsprechend groß ist die Menge des anfallenden Oberflächenwassers bei Regen.

    Dieses Wasser ist zum überwiegenden Teil unbelastet und kann in die Tarpenbek, einen kleinen Fluss, der unmittelbar am Flughafengelände vorbei führt, eingeleitet werden. Der Flughafen kontrolliert das in die Tarpenbek fließende Wasser hinsichtlich seiner Menge und der potentiellen Schadstoffgehalte.

    Um einen mengenmäßig kontrollierten Abfluss zu gewährleisten, gibt es insgesamt 9 Regenrückhaltebecken, in denen das Wasser bei Bedarf zwischengespeichert wird.

    Auf dem Flughafengelände sind 27 Abscheideranlagen unterschiedlicher Größe installiert, die Verschmutzungen durch Öle und Treibstoffe zurückhalten.

    Der Gewässerschutzbeauftragte Volker Budde wird ebenfalls vom Zentralbereich Umwelt gestellt und steht bei Fragen gerne zur Verfügung.

    Enteisung von Flugzeugen

    Enteisungen finden ausschließlich auf versiegelten Vorfeldflächen statt. Das abtropfende Enteisungsmittel vermischt sich bei Niederschlag mit dem Oberflächenwasser und erhöht damit die Konzentration organisch gebundenem Kohlenstoff, Total Organic Carbon (TOC), im Wasser.

    Von Anfang Oktober bis Ende März kontolliert eine TOC-Anlage die Qualität des Wassers. Ab einem Gehalt von mehr als 50 mg TOC pro Liter wird das Wasser aus den Regenrückhaltebecken nicht mehr in die Tarpenbek geleitet, sondern in das städtische Siel zum Klärwerk geleitet.



    Regenwassernutzanlage

    In den WC-Anlagen des Terminal 1 ersetzt Regenwasser das Spülwasser der WC-Anlagen. Die Anlage besitzt ein Fassungsvermögen von 350 m³, um das vom Terminaldach abfließende Regenwasser zu sammeln. Sollte aufgrund von Trockenheit kein Regenwasser mehr vorhanden sein, sorgt eine nachgeschaltete Einspeisung von Trinkwasser dafür, dass die angeschlossenen sanitären Anlagen weiterhin benutzbar bleiben.


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